Fragen und Antworten

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Welche Ansprüche aus privaten Versicherungsverträgen kann man nutzen?

Der Abschluss von Versicherungen auf den Todesfall ist heute eine weit verbreitete Form der Vorsorge, sei es als Lebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder sei es als Sterbegeldversicherung speziell zur Bestattungsvorsorge. Dennoch bestehen bei einem Sterbefall nicht selten Unklarheiten über die Art der Ansprüche aus solchen Versicherungsverträgen sowie über das Verfügungsrecht der Hinterbliebenen.

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Was kostet eine Beststattung?

Der Bestatter Ihres Vertrauens ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Das Angebot eines Bestatters setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen:

  1. eigene Leistungen und Lieferungen
  2. Fremdleistungen (Todesanzeigen, Blumen o.Ä.)
  3. Friedhofs- und sonstige Gebühren

Der Anteil der Fremdleistungen kann bei 60% und höher liegen. Deshalb kann kein seriöses Unternehmen ohne genaue Information einen Festpreis vorab nennen.

Sprechen Sie uns an, wir werden Ihnen gerne ein detailliertes Kostenangebot erstellen.

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Wer bestimmt Art und Ort der Bestattung?

Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung, die im Bundesdurchschnitt bei 55% liegt. Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper. Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt oder auf See versenkt.
Nach den in den Bundesländern unterschiedlich gültigen Gesetzen muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht worden sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden. Das Gleiche gilt auch für die Urnenbeisetzung auf See (Seebestattung).

Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht grundsätzlich Friedhofszwang. Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf das Pietätsgefühl seiner Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden, denn die Ausführung des Willens des Verstorbenen ist durch keinerlei Strafbestimmung gesichert. Der Gesetzgeber geht von der Erwartung aus, dass die Angehörigen auch ohne Strafvorschrift ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen.

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Was ist eine Aussegnung?

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat, und äußern Sie Ihre Wünsche.

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Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht.

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Notfall-Service und Auslandsrückholgarantie

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur hat für seine Mitglieder im Jahr 1990 einen Notfall-Service eingerichtet, der rund um die Uhr erreichbar ist und die kostenlose Rückführung im Ausland verstorbener Mitglieder sicherstellt.

Seit 1999 sind alle Mitglieder des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur über eine Auslandsrückholgarantie abgesichert, d.h. alle Kunden mit einer Sterbegeldversicherung des Kuratoriums; mit einem so genannten Bestattungspaket oder mit einem Treuhandvertrag steht diese Leistung ohne zusätzliche Beiträge zu.

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Was ist bei Todesanzeigen zu beachten?

Ein weiteres wichtiges Element, das noch vor der Beerdigung zuerledigen ist, ist die Trauer- (Todes-) anzeige in Zeitungen und damitverbunden die Erstellung von Trauerkarten (-briefe). Die Todesanzeigedient als öffentliche Bekanntgabe des Todes in Tageszeitungenund Amtsblättern. Die Trauerbriefe werden hingegen anVerwandte, enge Bekannte oder andere dem Nahestehende versendet werden.